Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb
(§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten.
In Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
In Hochschulen 10% der Beschäftigten.
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten (a 45 min).
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Erste Hilfe Exklusiv
Erste Hilfe „Exklusiv“? Dieser Kurs findet exklusiv nur für Dich statt. Die Gruppe, Freundeskreis oder der einzelne Teilnehmer kann den Ausbildungsinhalt selbst bestimmen.