Equipment

Notfallausstattung

In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1)

Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Die Arbeitsstättenregel A4.3 enthält Angaben, die sich jedoch nur auf das Erste-Hilfe-Material erstrecken.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B.:

  • großen Verbandkasten, nach DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material;
    Verbandkasten E“, oder
  • kleiner Verbandkasten, nach DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material;
    Verbandkasten C“


(Quelle: Interseite der DGUV)

Gerne berate ich Dich bzgl. den entsprechenden Materialien und besorge sie für Dich. Hier spielt die Art des Betriebes keine Rolle. Vom kleinen Büro über die Arztpraxis bis hin zur Ausstattung von Erste-Hilfe-Räume in großen Betrieben. Vom Verbandsmaterial bis zum Defi. Frag einfach nach und ich berate Dich und unterbreite anschließend ein Angebot